Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für einen mündlichen oder schriftlichen Vertrag über Beratung bzw. Coaching oder Therapie. Sie werden Auftraggeber*innen vor bzw. spätestens mit dem Vertragsangebot ausgehändigt oder zur Kenntnis gebracht und gelten als Bestandteil des Vertrages. Im Folgenden werden die Begriffe Beratung, Coaching, Therapie unter dem Begriff Beratung zusammengefasst.
1 Ablauf eines Prozesses
Themenfelder und Zielsetzungen
Zum Beginn eines Prozesses werden die relevanten Themenfelder und potenzielle Zielsetzungen für den geplanten Beratungsprozess besprochen und ggf. weiter konkretisiert. In die Erhebung der Themenfelder und Zielsetzungen werden die zu Beratenden, einbezogen. Sollten die im Verlauf des Prozesses zur Beratung anstehenden Themenfelder von den vereinbarten Themenfeldern abweichen, so entscheidet die Auftragsnehmerin in Abstimmung mit den zu Beratenden, ob diese Modifikation im Rahmen der geschlossenen Vereinbarung bearbeitet werden kann oder ob eine Neuabstimmung der Themenfelder notwendig ist. Gleiches gilt für eine ggf. notwendige Modifikation der vereinbarten Zielsetzungen.
Alternativ: Es werden keine Ziele und inhaltlichen Schwerpunkte für den Beratungsprozess seitens des Auftraggebers eingebracht. Der Prozess bietet in diesem Falle einen vollständig geschlossenen Raum für die Themen der zu Beratenden („closed-room-Konzept“).
Auswertungen
In regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal pro Jahr und/oder vor Abschluss des Beratungszeitraumes, findet eine Zwischen- bzw. Abschlussauswertung des Prozesses statt, die die Beraterin gestaltet und, wenn vereinbart, dokumentiert.
2 Haltung und Qualität
Mitgliedschaft in einem Fach- und Berufsverband
Als Mitglied im Fach- und Berufsverband der „Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie“ (DGSF) ist der Auftragnehmer Teil eines Qualitätsverbundes und verpflichtet sich damit auf die Einhaltung der ethischen Leitlinien und der Mitgliederordnung der DGSF (siehe hierzu www.dgsf.org). Dies trägt zur Sicherung und Entwicklung der Qualität der angebotenen Beratungsleistungen bei.
Ombudsstelle
Im Falle von Differenzen und Beschwerden steht dem Auftraggeber die unabhängige Ombudsstelle der DGSF zur Verfügung. Beschwerden können direkt an die Ombudsstelle zur weiteren Bearbeitung gemeldet werden (siehe hierzu www.dgsf.org).
3 Abrechnungsmodalitäten, Stornierungen, Ausfallkosten
Absagen von einzelnen Sitzungen
Wird eine vereibarte Sitzung von Seiten der zu Beratenden abgesagt, so wird das Sitzungshonorar (ohne Fahrtkosten) wie folgt in Rechnung gestellt:
- bis zu einem Monat vor Sitzungstermin: keine Berechnung von Ausfallhonorar
- bis zu zwei Wochen vor Sitzungstermin: 50 % des Honorars als Ausfallhonorar
- ab drei Tage vor Sitzungstermin: 100 % des Honorars als Ausfallhonorar
Sollte eine Sitzung auf Wunsch der zu Beratenden
verkürzt werden, wird gleichwohl das vereinbarte Honorar für die vereinbarte Zeit fällig. Sollte die Beraterin eine Sitzung absagen müssen, wird er die zu Beratenden umgehend darüber in Kenntnis setzen. Eine Honorarberechnung erfolgt in diesem Falle nicht.
Umsatzsteuer
Honorare der Auftragnehmerin sowie Nebenkosten sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig. Macht der*die Auftraggeber*in einen Tatbestand zur Befreiung von der Umsatzsteuer nach § 4 UStG geltend, so weist er der Auftragnehmerin bei Abschluss des Vertrages den Befreiungsgrund in geeigneter Weise nach. Sollte eine Bescheinigung über eine Umsatzsteuerbefreiung vom*von der Auftraggeber*in nicht vorgelegt werden oder stellt sich die Bescheinigung des*der Auftraggebers*in im Nachhinein als unzureichend heraus, so wird die Umsatzsteuer von der Auftragnehmerin – auch rückwirkend – in Rechnung gestellt und an das Finanzamt abgeführt. Für die Richtigkeit einer Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 UStG ist nur der Auftragnehmer verantwortlich.
4 Vereinbarung zur Verschwiegenheit
Grundsätzlich verpflichtet sich die Beraterin zur Verschwiegenheit in allen persönlichen und organisatorischen Belangen, von denen sie im Laufe ihrer Tätigkeit Kenntnis erhält. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch über das Auftragsende hinaus. Sytemische Berater*innen und Therapeut:innen gehören nicht zu den Berufsgruppen, die einer besonderen gesetzlichen Verschwiegenheit nach § 203 StGB unterliegen. Die Beraterin behält sich zur Qualitätssicherung nach §2–3 vor, sich selbst unter Wahrung der Vertraulichkeit und mit Hilfe geeigneter Anonymisierung beraten zu lassen. Es wird gewährleistet, dass in der Beratung kein Rückschluss auf den Beratungs- und/oder Therapieprozess gezogen werden kann. Grundsätzlich wird sich die Beraterin organisationsintern nach dem Grundsatz verhalten, dass Vertraulichkeit bezüglich persönlicher Themen der zu Beratenden zu wahren ist.
Die Menschen, die beraterisch begleitet werden. werden zu Beginn des Prozesses darauf hingewiesen, dass es notwendig ist, sollten sie je Informationen zu Inhalten oder zum Prozess organisationsintern weitergeben wollen, dieses Vorhaben vorab mit der Beraterin und den anderen an der Beratung Teilnehmenden abzustimmen und deren Einverständnis einzuholen ist. Erhält die Beraterin im Laufe des Prozesses Kenntnis über Ereignisse mit strafrechtlicher (z. B. über Kindeswohlgefährdung, Gewalt in der Pflege o. ä.) oder arbeitsrechtlicher Relevanz, wird die Beraterin mit den zu Beratenden besprechen und vereinbaren, auf welche Weise und von wem die zuständigen Organisationsvertreter* innen zeitnah informiert werden.
5 Datenschutz, DSGVO, Einwilligung
Mit Beginn der ersten Sitzung willigen alle Vertragspartner*innen im Sinne der DSGVO ein, dass Aufzeichnungen zu den Beratungsprozessen von der Beraterin erstellt, verarbeitet und gespeichert werden können. Die Beraterin legt (elektronische) Akten an. Sie stellt sicher, dass die Regelwerke der DSGVO und des Datenschutzes eingehalten werden. Die Aufbewahrung der Unterlagen erfolgt für zehn Jahre. Bei Abschluss und/oder Durchführung der Beratung werden persönliche Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail, Adresse, Telefonnummer, Vertragsdaten, Bankverbindung) durch die Beraterin dokumentiert. Mit Abschluss des Vertrages willigt der*die Auftraggeber*in ein, dass diese Datenverarbeitung vorgenommen werden kann (gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a, EU DSGVO). Die Beraterin wird die zu Beratenden zum Beginn des Beratungsprozesses darüber informieren, dass die Datenverarbeitung stattfindet und durch den mündlichen und/oder schriftlichen Vertrag eine Einwilligung ausgesprochen wurde. Eine zusätzliche schriftliche Einwilligung durch die zu Beratenden ist damit nicht mehr erforderlich (BeckOK zu Art. 7 DSGVO, RN86). Die Einwilligungserklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen werden, ohne dass dadurch Nachteile für den*die Auftraggeber*in eintreten. Ein Widerruf kann per E-Mail erfolgen. Sofern die Auftragnehmerin Aufzeichnungen über die Beratung erstellt, die sie für die Beratung benötigt, ist ein Widerruf der Einwilligungserklärung ein Grund zur fristlosen Kündigung eines Beratungsvertrags.
6 Steuern, Sozialabgaben, Haftung
Die Vertragspartner sind sich einig, dass durch die getroffenen Vereinbarungen kein Arbeits- oder Dienstverhältnis begründet wird. Die Auftragnehmerin sichert zu, dass sie nicht scheinselbständig ist. Die Auftragnehmerin sichert zu, dass sie ihre aus einem Auftrag erwirtschafteten Umsätze korrekt versteuert und ggf. fällige Abgaben zur Sozialversicherung vornimmt. Die Auftragnehmerin haftet nur
- im Falle von vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung bei Ansprüchen aus der Verletzung von Leben und Gesundheit.
- im Falle von Vorsatz und Fahrlässigkeit bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.
- im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für die Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten
Die Auftragnehmerin hat zur Absicherung ihrer Tätigkeit eine berufliche Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5 000 000 € bei der LVM-Versicherungsgesellschaft abgeschlossen.